Hörmann Industrie
Jeder Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Toranlage muss zur Befolgung der ASR A 1,7
für jede Toranlage eine jährliche, sicherheitstechnische Prüfung inklusive Messung der Schliesskräft
sowie Reversierfunktion von einem Sachkundigen (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung) durchführen und dokumentieren lassen.
Das bedeute, dass bei den jährlichen UVV / Wartungsarbeiten an Industrietoren jetzt zusätzlich
die Öffnungs-und Schliesskräfte lt. DIN EN 12453 mit einem Messgerät (Messkeule) geprüft und dokumentiert werden muss!
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